Kleine und große Strafkammern

Die Aufgaben der Strafjustiz werden beim Landgericht von den Strafkammern wahrgenommen. Diese unterteilen sich in große Strafkammern und kleine Strafkammern.

Die großen Strafkammern setzen sich aus zwei oder drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern sowie zwei Schöffinnen bzw. Schöffen zusammen. Sie entscheiden bei besonders schwerwiegenden Straftaten in erster Instanz sowie bei Berufungen gegen Urteile eines Jugendschöffengerichts.

In den kleinen Kammern sitzen jeweils eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter sowie zwei Schöffinnen bzw. Schöffen. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte.