Der vom Präsidium des Landgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan regelt die Verteilung der Geschäfte. In einem gesonderten Verteilungsplan wird die Besetzung der gebildeten Kammern geregelt. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.