Um eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist es unter anderem erforderlich, die Urkunde mit der Überbeglaubigung versehen zu lassen.

Bei der Überbeglaubigung handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht.

Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen: Die Legalisation und die Apostille.
Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Alle anderen Urkunden werden mit dem Legalisationsvermerk versehen.

Die Behördenleitung des Landgerichts Siegen kann solche Urkunden überbeglaubigen, die im Bezirk und in der Zuständigkeit des Landgerichts Siegen erstellt worden sind. Dazu gehören notarielle Urkunden, Urteile und Beschlüsse mit Ausfertigungs- und Rechtskraftvermerk, Handelsregisterauszüge sowie Beglaubigungen von Übersetzungen eines vereidigten  Dolmetschers / ermächtigten Übersetzers.
Bei gerichtlichen Urkunden ist zwingend darauf zu achten, dass diese mit dem Dienstsiegel versehen und unterschrieben sind. Es können nur Originale beglaubigt werden, keine Kopien.

Urkunden, die nicht im Bezirk oder in der Zuständigkeit des Landgerichts Siegen erstellt worden sind, können nicht durch die Behördenleitung des Landgerichts Siegen überbeglaubigt werden. Zu diesen Urkunden gehören Urkunden von Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Das können Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder auch Einbürgerungsurkunden sein. Für diese Dokumente ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Die für Siegen zuständige Bezirksregierung hat ihren Sitz in Arnsberg.

 

Einen Antrag auf Überbeglaubigung erhalten Sie am Ende dieser Seite.

Das Formular ist nicht barrierefrei ausfüllbar. Kopieren Sie ggfls. die Inhalte, ergänzen diese und senden das Ergebnis an uns.

Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus. Ihre Postanschrift wird auf jeden Fall für die Rücksendung der Dokumente benötigt. Die Angabe, in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll, ist besonders wichtig, und muss auf jeden Fall angegeben werden.


Sprechzeiten für Auslandsbeglaubigungen:

Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminabsprache.

Frau Bottenberg (Telefon: 0271 3373 - 452) und Frau Rong (Telefon: 0271 3373 - 313)

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von Apostillen / Legalisationen gebührenpflichtig ist.

Die Gebühr für die Beglaubigung von amtlichen Unterschriften für den Auslandsverkehr beträgt 25,00 €, die Gebühr für die Bescheinigung über die Beurkundungsbefugnis von Justizbeamten beträgt 15,00 Euro.