Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren gehören zu den Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes. Sie sind Teil der Justizverwaltung, sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch bei den Fachgerichten.

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die bei einem Landgericht bestellten Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren zuständig für die zum Bezirk des jeweiligen Landgerichts gehörenden Gerichte sowie für die zum Bezirk gehörende Staatsanwaltschaft. Bei einem Präsidial-Amtsgericht sind die Bezirksrevisoren allein für dieses Amtsgericht zuständig.

Zu den Aufgaben der Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren gehören insbesondere

  • die Prüfung des (Gerichts-) Kostenansatzes; insoweit besteht Weisungsbefugnis gegenüber den Kostenbeamtinnen und Kostenbeamten,
  • die Geschäftsprüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, auch als Mitglied oder Leiter/in des Gerichtsvollzieher-Prüferpools,
  • die Mitwirkung bei der Prüfung der Kostenberechnung und der Verwahrgeschäfte der Notarinnen und Notare,
  • die Vertretung der Landeskasse nach der Anordnung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Ministers der Justiz in zahlreichen Einzelfällen, so z. B. bei Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, bei der Kostenberechnung,  bei der Festsetzung von Kosten, Vergütungen, Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigungen sowie bei gegebenenfalls nachfolgenden Beschwerdeverfahren.

Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren können auch mit der Sachbearbeitung von Justizverwaltungsgeschäften betraut werden.