Schiedspersonen für Neunkirchen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Senger, Thomas | Bahnhofstraße 3 57290 Neunkirchen Tel.-Nr.: 02735 - 6597160 E-Mail: Thomas.Senger@Schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Neunkirchen I Neunkirchen, Altenseelbach, Struthütten |
| 1.Vertretung: Kautz, Martin | Waldenburger Straße 5 a 57290 Neunkirchen Tel.-Nr.: 02735 4161 E-Mail: mkautz.nkn@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | |
| Kautz, Martin | Waldenburger Straße 5 a 57290 Neunkirchen Tel.-Nr.: 02735 4161 E-Mail: mkautz.nkn@t-online.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Neunkirchen II Salchendorf, Wiederstein, Zeppenfeld |
| 1.Vertretung: Senger, Thomas | Bahnhofstraße 3 57290 Neunkirchen Tel.-Nr.: 02735 - 6597160 E-Mail: Thomas.Senger@Schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Neunkirchen
Bahnhofstraße 3, 57290 Neunkirchen
Tel.-Nr.: 02735 767-0 , Telefax: 02735 5342
E-Mail: info@neunkirchen-siegerland.de
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