Angesichts der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist es erforderlich, den Publikumsverkehr im Landgericht Siegen bis auf Weiteres auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das Gerichtsgebäude nur in dringenden Angelegenheiten sowie zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen sie geladen wurden, zu betreten. Eingaben und Anträge sind nach Möglichkeit schriftlich einzureichen. Dies kann neben der Übermittlung per Post oder Telefax auch über den Hausbriefkasten erfolgen. Persönliche Vorsprachen in unaufschiebbaren Angelegenheiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nehmen Sie hierzu telefonischen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgerichts auf.

Soweit Sitzungen stattfinden, ist die hierfür erforderliche Öffentlichkeit gewahrt.