Was ist Mediation?

Mediation ist eine freiwillige Verhandlung zwischen zwei oder mehreren Streitparteien. Ihr Ziel ist eine Einigung. Sie wird unterstützt und geführt durch einen neutralen Dritten, den Mediator. Dieser leitet das Gespräch und sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Er hat keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Er gleicht Machtungleichgewichte aus, die zwischen den Parteien bestehen. Er sorgt für die Einhaltung der vereinbarten Regeln und die ungestörte Kommunikation der Parteien untereinander. Er hilft den Parteien, sich ihrer Interessen bewusst zu werden und unterstützt sie, eigene Lösungen zu entwickeln.

 

Was ist ein Richtermediator?


Nachdem bereits Klage erhoben ist, wird das Gerichtsverfahren zum Zweck der Mediation unterbrochen. Der Fall wird an einen Richtermediator abgegeben. Dieser nimmt neben seiner Tätigkeit als Mediator auch herkömmliche richterliche Aufgaben als Zivil-, Straf- oder Familienrichter am Landgericht Siegen oder den zugehörigen Amtsgerichten wahr. Alle dreizehn Richtermediatoren im Landgerichtsbezirk Siegen haben eine spezielle Mediatorenausbildung durchlaufen. Welcher Richter namentlich für einen konkreten Fall zuständig ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan  für das Landgericht Siegen. Richtermediator ist niemals der Richter, der in dem betreffenden Rechtsstreit das Urteil zu sprechen hat. Führt die Mediation zu keinem Ergebnis, wird das Gerichtsverfahren wieder aufgenommen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Zivilprozess und richterlicher Mediation?

Der Zivilprozess …
… ist auf den zur Beantwortung der relevanten Rechtsfragen vorgebrachten Sachverhalt beschränkt.
… ist auf die Verfahrensbeteiligten begrenzt.
… schafft eine rechtliche Lösung.
… fragt, was in der Vergangenheit passiert ist.
… findet in öffentlicher Verhandlung statt.
… löst den Fall durch einen einseitigen Richterspruch.
… hat am Ende Gewinner und Verlierer.
… gewährt Rechtssicherheit.
… betrachtet den Fall auf der Sachebene und behandelt die Symptome des Konflikts.

Die Mediation…
… bezieht den gesamten Sachverhalt ein, der für die Lösung des Konflikts von Bedeutung ist.
… bezieht alle am Konflikt Beteiligten mit ein.
… bietet eine an den Interessen orientierte Lösung.
… fragt, wie es in der Zukunft weitergehen kann.
… findet in einem vertraulichen, kommunikativen Gespräch statt.
… lässt die Beteiligten einvernehmlich und autonom eine Lösung erarbeiten.
… hat nur Gewinner.
… schafft nachhaltige Befriedung und Zufriedenheit bei allen Beteiligten.
… bearbeitet den Fall auch auf der Beziehungsebene und beseitigt die Ursachen des Konflikts.

 

Wird richterliche Mediation auch für Strafverfahren und Familienverfahren angeboten?


Im Landgerichtsbezirk Siegen wird richterliche Mediation zurzeit nur für amts- oder landgerichtliche Zivilrechtsstreitigkeiten angeboten.

 

Wie kann ich die richterliche Mediation in Anspruch nehmen?


Es sind zwei Möglichkeiten denkbar: Hält der streitentscheidende Richter eine Mediation für sinnvoll, legt er von sich aus das Verfahren einem Richtermediator vor. Wünschen Sie selbst eine Mediation, ohne dass der Streitrichter das Verfahren bislang einem Richtermediator vorgelegt hat, können Sie jederzeit die Durchführung eines Mediationsverfahrens anregen. Der Streitrichter wird dann ebenfalls prüfen, ob für Ihren Fall eine Mediation in Frage kommt, und das Verfahren gegebenenfalls einem Richtermediator vorlegen.

 

Ist mein Fall für eine richterliche Mediation geeignet?


Dies lässt sich nicht abstrakt beantworten. Es gibt kaum Fälle, bei denen eine Eignung kategorisch ausgeschlossen scheint. Man kann aber sagen, dass Mediation sinnlos ist, wenn eine gütliche Einigung zwischen den Parteien von vornherein ausgeschlossen erscheint. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn für die Parteien ihre zukünftige persönliche Beziehung zueinander keine Rolle spielt, wenn eine dauerhafte Bereinigung des Konflikts ohne die verbindliche Klärung von Rechtsfragen nicht möglich erscheint oder wenn hinter den Parteien weitere Entscheidungsträger – etwa Versicherungen – stehen, die ihren Eintritt von einer Entscheidung durch Urteil abhängig machen. Hält der Richtermediator einen Fall für nicht mediationsgeeignet, kann er die Durchführung des Mediationsverfahrens ablehnen.

 

Kann ein Mediationsverfahren gegen meinen Willen durchgeführt werden?


Nein. Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist, dass alle Beteiligten freiwillig daran teilnehmen. Ist eine Partei nicht einverstanden, wird das normale Gerichtsverfahren durchgeführt. Die Weigerung, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen, führt zu keinen prozessualen Nachteilen für den Betreffenden. Das Einverständnis kann auch während des Mediationsverfahrens jederzeit zurückgenommen werden.

 

Brauche ich einen Rechtsanwalt, um die Mediation in Anspruch zu nehmen?


Ja. Weil der Richtermediator keinen rechtlichen Rat erteilt und die Parteien eigenverantwortlich eine Lösung erarbeiten, ist die Begleitung und rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt zwingende Voraussetzung für die Durchführung des gerichtlichen Mediationsverfahrens.

 

Wie lange muss ich auf einen Mediationstermin warten?


Mediationssitzungen können in aller Regel innerhalb weniger Tage und formlos vereinbart werden. Sobald das Verfahren an den Richtermediator abgegeben ist, holt dieser das Einverständnis aller Beteiligten mit der Mediation ein und verabredet mit ihnen einen zeitnahen Termin.

 

Wie lange dauert eine Mediationssitzung?


Für die Mediationssitzung sollten Sie erfahrungsgemäß zwei bis drei Stunden veranschlagen. Reicht die diese Zeit nicht aus, kann die Sitzung auch länger dauern. Auch kann vor Ort ein weiterer Termin vereinbart werden, an dem das Mediationsgespräch fortgesetzt wird.

 

Wo findet das Mediationsgespräch statt?


Das Mediationsgespräch findet nicht in einem Gerichtssaal, sondern in einem eigens dafür ausgestatteten Mediationsraum statt. Dort sitzen die Beteiligten nicht vor der Richterbank, sondern um einen gemeinsamen Tisch. Der Mediationsraum befindet sich im Gebäude des Amts- und Landgerichts Siegen, Berliner Straße 21. Er hat die Nummer 2102. Er liegt im Obergeschoss des Flachbaus, gegenüber von Treppenhaus und Aufzug, in unmittelbarer Nähe zum Übergang zum Hochhaus. Der Mediationsraum ist barrierefrei zu erreichen. Falls Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie die Wachtmeister an der Pforte an.

 

Was muss ich zum Mediationstermin mitbringen?


Im Einzelfall kann es nicht schaden, wenn Sie Unterlagen parat haben, die nähere Einzelheiten zu den für Ihren Fall relevanten Daten, Zahlen und Vorgängen enthalten. Ob diese im Gespräch tatsächlich benötigt werden, wird sich herausstellen. Ebenfalls ist es nicht verkehrt, Zettel und Stift für eventuelle Notizen dabei zu haben. Ansonsten gilt: Kommen Sie, wie Sie sind. Seien Sie aufgeschlossen gegenüber neuen Ansichten und unvermuteten Lösungsansätzen. Und nehmen Sie sich Zeit – Druck ist meist ein schlechter Berater.

 

Wie läuft das Mediationsgespräch ab?


Das Mediationsgespräch hat fünf Phasen: 1. Eröffnungsphase: Der Mediator erläutert Ziel und möglichen Ablauf der Mediation; die Parteien vereinbaren, sofern gewünscht, Gesprächsregeln. 2. Themenphase: Die Parteien erläutern den Sachverhalt aus ihrer jeweiligen Sicht und erarbeiten die Punkte, die geregelt werden müssen. 3. Interessenphase: Jede Partei erkennt und formuliert ihre eigenen Interessen und nimmt die Interessen der anderen Partei wahr, die berücksichtigt werden müssen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. 4. Lösungsphase: Mögliche Lösungen des Konflikts werden entwickelt, bewertet und verhandelt. 5. Abschlussphase: Die gefundene Lösung wird formuliert und – sofern gewünscht – in Form eines gerichtlichen Vergleichs protokolliert.

 

Wird das, was ich im Mediationsverfahren offenbare, vertraulich behandelt?


Der Richtermediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das, was er im Mediationsverfahren von den Beteiligten erfahren hat, wird er an keinen Dritten weitergeben. Auch der streitentscheidende Richter erhält keine Informationen vom Richtermediator, sollte die Mediation scheitern. Solche Vertraulichkeit kann auch zwischen den Beteiligten untereinander vereinbart werden, wenn ihnen dies wichtig ist. Was die eine Seite im Mediationsverfahren offenlegt und die andere Seite sonst niemals erfahren hätte, kann dann im Falle einer Fortsetzung des Rechtsstreits nicht gegeneinander verwendet werden. Im Übrigen sind Mediationssitzungen nicht öffentlich. Es gibt also keine Zuschauer oder Zeugen.

 

Kann ich bei einer Mediationsverhandlung zuschauen?


Mediationsverhandlungen sind nicht öffentlich. Daher ist es leider nicht möglich, dass Sie bei einer Mediationsverhandlung zuschauen, wenn Sie nicht selbst an dem Verfahren beteiligt sind.

 

Kann ich andere Personen zu meiner Mediationsverhandlung mitbringen?


Auch hier gilt, dass Mediationsverhandlungen nicht öffentlich sind. An der Mediationsverhandlung können daher nur solche Personen teilnehmen, die an dem Konflikt beteiligt sind und an seiner Lösung mitwirken müssen. Wer dies im Einzelfall ist, besprechen Sie im Zweifelsfall vorab mit dem zuständigen Richtermediator. Diesen erreichen Sie über die Mediationsgeschäftsstelle bei dem Landgericht Siegen (Telefon: 0271 3373-313, E-Mail: mediation@lg-siegen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm).

 

Werden bei einer Mediationsverhandlung Zeugen vernommen oder Beweise erhoben?


In einer Mediationsverhandlung werden weder Zeugen vernommen noch sonst Beweise erhoben. Zwar gehört zur Mediation auch, dass die Parteien den relevanten Sachverhalt aus ihrer jeweiligen Sicht schildern. Soweit streitig ist, was tatsächlich passiert ist, ist eine weitere Aufklärung in der Mediationsverhandlung jedoch nicht notwendig. Denn in einem Mediationsgespräch können die Parteien eine Lösung ihres Konflikts auch ohne eine solche Aufklärung erarbeiten.

 

Bekomme ich im Falle einer Einigung einen Titel, den ich wie ein Urteil oder einen gerichtlichen Vergleich vollstrecken kann?


Die Einigung wird in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festgeschrieben. Diese kann als richterlicher Vergleich protokolliert und damit als Vollstreckungstitel wirksam werden. Die Protokollierung kann ohne terminlichen Zeitaufwand direkt im Anschluss an die Mediationssitzung erfolgen, da der Richtermediator vom Streitrichter als ersuchter Richter beauftragt ist.

 

Was kostet mich die richterliche Mediation?


Für das Mediationsverfahren entstehen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren. Kommt es zu einem Vergleichsschluss im Mediationsverfahren, entstehen Anwaltsgebühren in gleicher Höhe, wie sie auch bei einem Vergleichsabschluss vor Gericht anfallen würden. Kommt es in der Mediation zu keiner Einigung, entstehen durch die Mediation keine weiteren Gebühren.

 

Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet ist. Wo bekomme ich weitere Informationen?


Wenden Sie sich an die Mediationsgeschäftsstelle des Landgerichts Siegen. Diese erreichen Sie telefonisch unter 0271 3373-313 oder per E-Mail unter mediation@lg-siegen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm.